In Schelldorf zeichnet sich ein kommunalpolitischer Bruch ab: Die Ortschaft will sich von Tangerhütte trennen und künftig zur Nachbarstadt Tangermünde gehören. Ein neu angezeigtes Bürgerbegehren soll den Weg für eine Abstimmung der Einwohner ebnen. Der gewünschte Termin ist der 24. Januar 2027 – dann soll zugleich die Landratswahl stattfinden.

Ein entsprechendes Schreiben zur Ankündigung des Bürgerbegehrens ist laut dem Bericht von AZ Altmark Stendal vor Kurzem im Rathaus von Tangerhütte eingegangen. Die Initiative bedeutet allerdings noch keine Entscheidung über einen Wechsel. Schelldorf ist heute keine eigenständige Gemeinde, sondern eine Ortschaft der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte. Deshalb wäre der angestrebte Schritt rechtlich keine einfache Eingemeindung, sondern eine Umgestaltung von Gemeindegrenzen.

Warum die Abstimmung noch nicht unmittelbar bevorsteht

Die Verwaltung von Tangerhütte will das Verfahren sowie seine rechtlichen und finanziellen Auswirkungen ergebnisoffen prüfen. Zunächst muss eine gesetzlich vorgeschriebene Kostenschätzung erstellt werden. Darin sollen auch mögliche Folgekosten berücksichtigt werden. Erst wenn diese Berechnung den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens vorliegt, dürfen sie mit dem Sammeln der erforderlichen Unterstützungsunterschriften beginnen.

Ob es tatsächlich zu einem Bürgerentscheid kommt, hängt damit zunächst vom weiteren Verfahren ab. Sollten genügend gültige Unterschriften gesammelt werden, muss der Stadtrat von Tangerhütte in öffentlicher Sitzung über die formale Zulässigkeit des Begehrens entscheiden.

Ein Ja würde die Abspaltung nicht sofort besiegeln

Selbst ein erfolgreicher Bürgerentscheid würde die Stadt Tangerhütte nach den derzeit dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen zunächst nur dazu verpflichten, Verhandlungen aufzunehmen. Der Wechsel zu Tangermünde wäre damit noch nicht vollzogen.

Für eine freiwillige Gebietsänderung wäre ein detaillierter Gebietsänderungsvertrag zwischen Tangerhütte und Tangermünde notwendig. Beide Stadträte müssten diesem Vertrag jeweils mit der Mehrheit ihrer Mitglieder zustimmen. Anschließend hätte die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde das letzte Wort. Außerdem müssten die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in dem Verfahren offiziell angehört werden.

Der Vertrag müsste zahlreiche offene Fragen klären. Dazu zählen die künftigen Gemeindegrenzen, die vermögensrechtliche Auseinandersetzung, die Rechtsnachfolge und das künftig geltende Ortsrecht. Auch bestehende Verträge und öffentliche Einrichtungen müssten berücksichtigt werden.

Unklar ist zudem, ob zwischen Tangerhütte und Tangermünde Ausgleichs- oder Entschädigungszahlungen vereinbart werden müssten. Die finanziellen Folgen lassen sich laut Bericht erst nach einer vollständigen Bestandsaufnahme beziffern. Der von den Initiatoren angestrebte Bürgerentscheid am 24. Januar 2027 ist daher zunächst ein Zieltermin – bis zu einer tatsächlichen Änderung der Gemeindezugehörigkeit wäre es noch ein mehrstufiger Weg.