In zahlreichen Haushalten in Stendal landen derzeit Schreiben privater Messstellenbetreiber. Die Stadtwerke Stendal warnen davor, die Briefe mit offiziellen Mitteilungen zu verwechseln oder sich durch angebliche Fristen zu einer schnellen Entscheidung drängen zu lassen.
Nach Angaben der Stadtwerke wirken die Postwurfsendungen teilweise amtlich. Empfängerinnen und Empfänger würden darin unter Druck gesetzt, ihren Stromzähler kurzfristig austauschen zu lassen. Auch unangekündigte Besuche an der Haustür seien möglich. Die Stadtwerke stellen klar, dass sie mit den privaten Anbietern, die solche Werbeschreiben versenden oder an Haustüren klingeln, weder geschäftlich noch vertraglich verbunden sind.
Wer hinter den Schreiben steckt
Bei den Briefen und Haustürkontakten handelt es sich laut Stadtwerke Stendal um Werbeaktionen privater, konkurrierender Messstellenbetreiber. Sie seien weder offizielle Mitteilungen der Stadtwerke Stendal GmbH noch des Gesetzgebers. Die Stadtwerke raten deshalb, Schreiben von Drittanbietern genau zu prüfen und keinen Vertrag allein wegen eines werblichen Anschreibens oder unter Zeitdruck abzuschließen.
Für das Stadtgebiet Stendal sind die Stadtwerke nach eigenen Angaben der grundzuständige Messstellenbetreiber. Informationen zum regulären Zählerwechsel und zum Messstellenbetrieb erhalten Kundinnen und Kunden demnach direkt von den Stadtwerken oder von deren Dienstleister Energie Mess- und Servicedienste GmbH, kurz Enermess.
Wann ein Smart Meter verpflichtend sein kann
Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems, häufig Smart Meter genannt, ist derzeit insbesondere für bestimmte Fälle vorgesehen. Dazu zählen Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden. Eine weitere Gruppe sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen, die unter die Regelungen des § 14a Energiewirtschaftsgesetz fallen. Außerdem nennt der Versorger Anlagen mit einer Leistung von mehr als 7 Kilowatt, etwa Photovoltaikanlagen.
Für andere Haushalte besteht nach Angaben der Stadtwerke derzeit keine generelle Pflicht, auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen. Ob und wann ein Einbau erfolgt, hängt von den gesetzlichen Vorgaben und vom konkreten Einzelfall ab.
Kontakt für betroffene Haushalte
Die Stadtwerke warnen besonders vor angeblich kostenlosen Angeboten, vermeintlichen Sonderaktionen und zeitlichen Fristen. Wenn die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, könne eine in einem Schreiben beworbene Vergünstigung nicht in Anspruch genommen werden.
Wer Post von einem privaten Messstellenbetreiber erhalten hat, sollte daher zunächst prüfen, ob tatsächlich ein Vertrag gewünscht ist. Unabhängige Informationen zu Smart Metern und zum Messstellenbetrieb bietet laut Stadtwerke die Bundesnetzagentur. Für Fragen zum Zähler, zum Messstellenbetrieb oder zu einem erhaltenen Schreiben sind die Stadtwerke Stendal unter [email protected] erreichbar. Als Anschrift nennt das Unternehmen die Rathenower Straße 1 in der Hansestadt Stendal.