Wenige Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt stellt AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund die Zukunft des Landesverfassungsschutzes infrage. Sollte seine Partei nach der Wahl die Landesregierung stellen, hält der 35-Jährige nach Angaben der Ostdeutschen Zeitung sowohl eine vollständige Abschaffung als auch einen grundlegenden Umbau der Behörde für möglich.
Die Landtagswahl findet am 6. September 2026 statt. Siegmund tritt als Spitzenkandidat der AfD an und strebt das Amt des Ministerpräsidenten an. Damit wird die Zukunft des Verfassungsschutzes zu einem zentralen Wahlkampfthema in Sachsen-Anhalt – insbesondere, weil die Behörde den Landesverband seiner eigenen Partei beobachtet.
Zwei mögliche Wege für die Sicherheitsbehörde
Siegmund erklärte dem Bericht zufolge im Podcast „ungeskriptet“, innerhalb der AfD gebe es unterschiedliche Vorstellungen über die weitere Arbeit des Verfassungsschutzes. Als eine Möglichkeit nannte er die vollständige Abschaffung. Alternativ könne die Behörde fortgeführt werden, dann aber mit einer aus Sicht der AfD veränderten Aufgabenstellung.
Der AfD-Politiker warf dem Verfassungsschutz vor, die Opposition zu überwachen und als politisches Instrument eingesetzt zu werden. Das Innenministerium Sachsen-Anhalt wies diese Darstellung zurück. Die Behörde arbeite auf Grundlage von Recht und Gesetz, erklärte das Ministerium laut Quelle.
AfD in Sachsen-Anhalt seit 2023 eingestuft
Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt stuft den AfD-Landesverband seit Oktober 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Zur Begründung verweist die Behörde unter anderem auf Positionen und Äußerungen, die sie als gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip gerichtet bewertet. Der aktuelle Verfassungsschutzbericht hält an dieser Einstufung fest.
Gegen die Einstufung hatte die AfD geklagt. Das Verfahren ruht derzeit auf Antrag der Partei. Nach Angaben der Behörde bleiben die Beobachtung des Landesverbands und die öffentliche Berichterstattung darüber zulässig.
Mögliche Neubewertung nach der Wahl
Für den Fall einer AfD-geführten Landesregierung kündigte Siegmund außerdem an, die bisherige Beobachtung seiner Partei überprüfen zu lassen. Er sprach von einer aus seiner Sicht rechtsstaatlich neutralen Neubewertung.
Eine mögliche AfD-Regierung müsste damit über die politische und organisatorische Zukunft einer Behörde entscheiden, die den eigenen Landesverband als rechtsextremistisch einstuft. Die Debatte reicht deshalb über die Bewertung der AfD hinaus: Sie berührt grundsätzlich die Frage, welche Rolle der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt künftig übernehmen soll, falls sich die politischen Mehrheiten nach der Landtagswahl deutlich verändern.