Die Aufhebung der Immunität des Stendaler AfD-Europaabgeordneten Arno Bausemer verzögert sich. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stendal enthielt ein erster Antrag einen Formfehler. Der Antrag ist weiterhin auf dem Weg nach Brüssel.
Der formale Weg führt nach Angaben eines Behördensprechers zunächst über die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg und das Justizministerium Sachsen-Anhalts. Anschließend sind weitere zuständige Stellen auf Bundesebene beteiligt. Erst danach kann das Verfahren auf europäischer Ebene weitergeführt werden.
Ermittlungen nach Vorfall in Stendal
Hintergrund sind Ermittlungen zu einem Vorfall Mitte August in Stendal. Bausemer soll zwei 14-Jährige abgepasst haben, nachdem diese ein AfD-Wahlplakat zerstört hatten. Die Staatsanwaltschaft bestätigte auf Nachfrage, dass ein Baseballschläger als mögliche Tatwaffe in Betracht kommt.
Bausemer selbst hatte zuvor in einem Facebook-Video von einem „Stock“ gesprochen. Außerdem äußerte er Zweifel daran, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt die Aufhebung seiner Immunität beantragt habe. Das Landeskriminalamt ermittelt in dem Fall.
Im Zusammenhang mit dem Vorfall stehen Vorwürfe wegen Körperverletzung, Bedrohung und Vandalismus im Raum. Grüne und Linke forderten den AfD-Politiker nach Angaben des MDR zum Rücktritt auf.
Kein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt
Ein weiteres Verfahren gegen Bausemer wegen des Vorwurfs der Trunkenheit am Steuer hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine strafrechtlichen Konsequenzen. Bei dem EU-Abgeordneten sei ein Blutalkoholwert von 1,0 Promille festgestellt worden.
Dieser Wert liege unterhalb der Schwelle für ein Strafverfahren. Deshalb wurde der Vorgang an die zuständige Ordnungsbehörde abgegeben. Dort können nun ein Bußgeld, ein Fahrverbot und Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg geprüft beziehungsweise verhängt werden.
Hintergrund zur politischen Debatte
Der Fall fällt in die Zeit nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026. Vor der Wahl hatte die Polizei im Land bereits mehr als 1.000 beschädigte oder gestohlene Wahlplakate sowie Dutzende weitere Straftaten registriert.
Die aktuellen Angaben zur Immunitätsaufhebung veröffentlichte der MDR am 5. Oktober 2026. Wie das Verfahren nach der Korrektur des Antrags weitergeht, hängt vom weiteren formalen Weg über die zuständigen Justiz- und Bundesstellen ab.