Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt diskutiert die Gewerkschaft der Polizei, wie sich Polizeibeamte gegenüber möglichen rechtswidrigen Weisungen einer künftigen Regierung verhalten sollen. Der entscheidende rechtliche Punkt ist dabei enger, als es die politische Debatte vermuten lässt: Eine Anordnung darf nicht allein deshalb verweigert werden, weil ein Innenminister der AfD angehört. Maßgeblich ist ausschließlich, ob die konkrete Weisung rechtmäßig ist.
Die Debatte betrifft damit auch die Polizei im Land und die Frage, welche Regeln für Beamte nach einer Regierungsbildung gelten würden. Die GdP veröffentlichte am 14. Juli einen Beitrag mit dem Titel „Richtig Nein sagen“. Darin erinnert sie an die sogenannte Remonstrationspflicht und kündigt ihren Mitgliedern Rechtsschutz an, wenn sie gegen mutmaßlich rechtswidrige Weisungen eines möglichen antidemokratischen Ministers vorgehen.
Was das Beamtenrecht bei Bedenken vorsieht
Für Landesbeamte gilt § 36 des Beamtenstatusgesetzes. Beamte tragen demnach persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihres dienstlichen Handelns. Haben sie rechtliche Bedenken gegen eine Weisung, müssen sie diese zunächst auf dem Dienstweg vortragen. Hält der direkte Vorgesetzte an der Anordnung fest, wird grundsätzlich der nächsthöhere Vorgesetzte eingeschaltet.
Wird die Weisung anschließend bestätigt, muss sie grundsätzlich ausgeführt werden. Eine endgültige Verweigerung ist insbesondere dann geboten, wenn die angeordnete Handlung die Menschenwürde verletzt oder erkennbar eine Straftat beziehungsweise Ordnungswidrigkeit darstellen würde. Der Begriff „Befehlsverweigerung“ beschreibt die Rechtslage deshalb nur unvollständig: Es geht zunächst um ein formelles Verfahren zur Prüfung rechtlicher Bedenken.
Auch § 35 des Beamtenstatusgesetzes ist relevant. Er verpflichtet Beamte grundsätzlich, dienstliche Anordnungen ihrer Vorgesetzten auszuführen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der zuständige Minister der CDU, SPD, Grünen, Linken oder AfD angehört. Eine politische Abneigung gegen eine Partei ist kein rechtlicher Grund, eine rechtmäßige Weisung zu ignorieren.
Warum die GdP-Kritik politisch aufgeladen ist
Die Gewerkschaft verbindet die allgemeine Remonstrationspflicht ausdrücklich mit dem Szenario einer AfD-Beteiligung an einem Innenministerium. In ihrem Beitrag spricht sie von einer möglichen „AfD-Machtergreifung“, zieht historische Parallelen zur Polizei während der nationalsozialistischen Diktatur und fordert „strengste Distanz“ zur AfD. Außerdem wird ein möglicher „innerer Notstand“ angesprochen.
Rechtlich lösen jedoch weder ein Wahlsieg noch die Übernahme eines Ministeriums automatisch ein Remonstrationsverfahren oder einen verfassungsrechtlichen Ausnahmezustand aus. Die Pflicht, rechtswidrige Weisungen zu beanstanden, besteht heute ebenso wie unter früheren Landesregierungen und würde auch unter einer möglichen AfD-Regierung gelten. Die politische Verknüpfung dieser allgemeinen Regel mit einem konkreten Wahlkampfszenario ist daher eine politische Bewertung und keine neue Sonderregel für AfD-Minister.
Artikel 91 Grundgesetz setzt hohe Voraussetzungen
Besonders weit reicht die Debatte beim Verweis auf Artikel 91 des Grundgesetzes. Dieser erlaubt unter außergewöhnlichen Voraussetzungen ein Eingreifen des Bundes, wenn eine drohende Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung eines Landes besteht und das Land selbst nicht bereit oder in der Lage ist, diese Gefahr zu bekämpfen. Unter diesen Bedingungen könnte die Bundesregierung unter anderem Polizeikräfte ihren Weisungen unterstellen.
Eine Wahlentscheidung oder die Bildung einer Regierung reicht dafür nicht aus. Die GdP beschreibt lediglich ein hypothetisches Szenario: Eine Landesregierung könnte sich weigern, geltendes Bundesrecht umzusetzen oder die verfassungsmäßige Ordnung zu untergraben. Erst bei einer konkreten drohenden Gefahr käme ein Zusammenhang mit Artikel 91 in Betracht.
Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung ist die Landtagswahl am 6. September. Bereits im Mai hatten mehrere Polizeigewerkschaften vor möglichen Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt gewarnt. GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke äußerte Sorge um das Remonstrationsrecht und brachte sogar Einschränkungen beim Zugang möglicher AfD-Regierungsmitglieder zu Verschlusssachen ins Gespräch. In einer im Mai veröffentlichten Infratest-dimap-Umfrage lag die AfD bei 41 Prozent, die CDU bei 26 Prozent.
Für Polizeibeamte bleibt damit eine doppelte Pflicht bestehen: Rechtswidrige Weisungen müssen beanstandet werden, rechtmäßige Anordnungen dürfen aber nicht aus parteipolitischen Gründen boykottiert werden. Sollte die AfD nach der Wahl rechtmäßig eine Regierung bilden, hätte sie innerhalb der Verfassung und der Gesetze zunächst dieselben staatlichen Befugnisse wie jede andere Landesregierung.