Für Besitzer reimportierter DDR-Kleinkrafträder in Stendal und ganz Sachsen-Anhalt zeichnet sich eine wichtige Änderung ab: Fahrzeuge aus früherer DDR-Produktion können künftig unter denselben Übergangsregeln genehmigt werden wie ursprünglich für die DDR bestimmte Modelle. Voraussetzung ist, dass sie einem früher zugelassenen DDR-Fahrzeugtyp entsprechen und verkehrssicher sind.
Die neue Regelung betrifft vor allem Reimporte, die technisch einem bekannten DDR-Modell entsprechen, bislang rechtlich aber nicht ohne Weiteres von den Sonderbestimmungen profitieren konnten. Nach Angaben des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales hat der Bund die bisherigen Unterschiede zwischen den Fahrzeuggruppen aufgehoben.
Diese drei Bedingungen gelten
Ob ein Reimport die Übergangsregelungen nutzen darf, soll im Genehmigungsverfahren geprüft werden. Entscheidend sind drei Kriterien:
- Das Kleinkraftrad muss einem in der DDR genehmigten Fahrzeugtyp entsprechen.
- Es muss erstmals bis einschließlich 28. Februar 1992 in den Verkehr gebracht worden sein.
- Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein.
Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gelten für das reimportierte Moped die entsprechenden Übergangsbestimmungen des Einigungsvertrags. Die Regelung schafft damit eine konkrete Möglichkeit für Besitzer, bislang problematische Fahrzeuge nach einer Prüfung legal im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen.
Fahrerlaubnis AM reicht bei genehmigten Mopeds
Für erfolgreich genehmigte Fahrzeuge bedeutet die Änderung nach den Angaben des Landes, dass sie zulassungsfrei bleiben. Zum Fahren genügt dann die Fahrerlaubnisklasse AM. Damit gelten für die Reimporte dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie für vergleichbare Kleinkrafträder, die ursprünglich für den Verkehr in der DDR bestimmt waren.
Das kann auch für junge Menschen im ländlichen Raum relevant sein. Verkehrsministerin Lydia Hüskens wertete die Änderung als Beitrag zu mehr Mobilität und zugleich als Ausdruck von Heimatverbundenheit. Für Fahrer in Stendal ist dabei wichtig: Die neue Möglichkeit bedeutet nicht automatisch eine Freigabe jedes Reimports. Die konkrete Genehmigung hängt weiterhin vom Fahrzeugtyp, dem Zeitpunkt der ersten Inverkehrbringung und der Verkehrssicherheit ab.
Behörden sollen Anträge schnell bearbeiten
Das Land will nun die notwendigen verwaltungsinternen Schritte einleiten, damit die zuständigen Zulassungsbehörden entsprechende Anträge zügig bearbeiten können. Ziel ist, die neue Regelung möglichst schnell in die Genehmigungspraxis zu übertragen.
Offen bleibt, ob andere Bundesländer denselben Weg übernehmen. Hüskens sprach sich für eine bundesweit einheitliche Lösung aus. Andernfalls könnten Genehmigungen an Landesgrenzen unterschiedlich behandelt werden. Eine gemeinsame Verwaltungspraxis würde Besitzern von DDR-Kleinkrafträdern mehr Rechtssicherheit geben.
Die Angaben stammen aus der Pressemitteilung Nr. 139/26 des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt vom 13. August 2026.