In der Altmark soll verstärkt nach Nestern der Asiatischen Hornisse gesucht werden. Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt bittet die Bevölkerung, Beobachtungen der gebietsfremden Art zu melden. Besonders im Spätsommer und Herbst sei es wichtig, gezielt nach großen sogenannten Sekundärnestern Ausschau zu halten.
Der Aufruf betrifft auch Leserinnen und Leser in Stendal und im Umland. Nach Angaben der Behörde wurden in Sachsen-Anhalt bislang elf Nachweise geführt. Acht davon stammen aus Colbitz. Weitere bestätigte Funde gab es unter anderem im Tangerhütter Ortsteil Bittkau.
So sehen die großen Nester aus
Sekundärnester entstehen, wenn das im Frühjahr angelegte Gründungsnest für das wachsende Hornissenvolk zu klein wird und die Tiere in ein größeres Nest umziehen. Diese Nester sind kugelig bis oval geformt. Sie können etwa 60 bis 100 Zentimeter hoch werden und einen Durchmesser von rund 50 bis 80 Zentimetern erreichen.
Oft hängen die Nester hoch in Baumkronen. Sie können jedoch auch an anderen geschützten Stellen vorkommen. Ein seitlich liegender Nesteingang gilt laut Landesamt als Hinweis auf die Asiatische Hornisse.
Unterschiede zur Europäischen Hornisse
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) lässt sich anhand mehrerer Merkmale von der heimischen Europäischen Hornisse (Vespa crabro) unterscheiden. Die gebietsfremde Art hat einen dunklen Körper mit schmalen gelben Binden am Hinterleib. Auffällig sind außerdem die gelben Füße an den ansonsten dunkel gefärbten Beinen.
Auch das Verhalten kann bei der Einordnung helfen: Asiatische Hornissen sind ab der Dämmerungsphase nicht mehr aktiv. Europäische Hornissen fliegen dagegen auch bei Dämmerung und Dunkelheit ein und aus. Die Europäische Hornisse ist in Deutschland heimisch und geschützt.
Was bei einer Sichtung zu beachten ist
Wer eine Asiatische Hornisse oder ein entsprechendes Nest entdeckt, sollte Abstand halten und die Beobachtung melden. Das Landesamt weist ausdrücklich darauf hin, Nester keinesfalls selbst zu öffnen. Ob ein Nest entfernt wird, entscheidet bei einer Gefährdung von Menschen der zuständige Landkreis.
Für die Meldung sind möglichst genaue Angaben zum Fundort und eine Beschreibung der Beobachtung hilfreich. Bürgerinnen und Bürger sollten sich dem Nest dabei nicht nähern. Der aktuelle Aufruf des Landesamtes gilt vor allem der Suche nach großen Nestern, die im weiteren Jahresverlauf sichtbar werden können.