Wer ab dem 1. Januar 2027 in Stendal übernachtet, muss zusätzlich zur Unterkunft eine Beherbergungssteuer zahlen. Die Stadtverwaltung führt die Abgabe für jede Übernachtung im Stadtgebiet und in den Stendaler Ortschaften ein.
Fällig werden 1,50 Euro pro Gast und Übernachtung. Die Regelung betrifft sowohl private als auch berufliche Aufenthalte. Eine Ausnahme gibt es für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Diese Unterkünfte sind betroffen
Die Steuer gilt nach Angaben der Stadt für sämtliche Übernachtungsformen. Dazu gehören Hotels, Pensionen, Ferienunterkünfte, Gästewohnungen und Zimmervermietungen. Auch Gäste, die auf einem Campingplatz in Stendal übernachten, müssen die Abgabe zahlen.
Damit betrifft die neue Regelung nicht nur klassische Hotelgäste, sondern auch Besucher, die in kleineren oder privaten Unterkünften bleiben. Auch Dienstreisende sind nicht von der Beherbergungssteuer befreit.
Stendal folgt anderen Städten
Eine solche Abgabe wird bereits in mehreren Städten Sachsen-Anhalts erhoben. Magdeburg und Halle verlangen sie seit dem vergangenen Jahr. In der Lutherstadt Wittenberg werden seit Anfang 2026 drei Euro pro Gast und Nacht kassiert.
Andere Kommunen verbinden die Abgabe mit zusätzlichen Leistungen: Arendsee koppelt seine Kurtaxe an eine Gästekarte, die als Rabattschein funktioniert. Nach Angaben des Berichts beteiligen sich daran mehr als zehn Unternehmen. Auch Naumburg gewährt Vergünstigungen.
Mit der Steuer wollen Kommunen nach der Darstellung des MDR am wirtschaftlichen Faktor Tourismus beteiligt werden und ihre angespannten Haushalte entlasten. Für Gäste in Stendal bedeutet die neue Regelung ab 2027 zunächst einen festen Aufschlag von 1,50 Euro je Nacht und Person.