Das Jugendzentrum in Havelberg erhält 150.000 Euro für eine umfassende Sanierung. Das Geld stammt aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes und soll vor allem in den Brandschutz fließen. Damit sollen die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Einrichtung langfristig als Jugendfreizeitzentrum weiterzuführen.
Den Förderbescheid übergab Sozialministerin Petra Grimm-Benne an die Havelberger Wohnbau GmbH. Das Unternehmen ist Eigentümerin des Gebäudes und soll die notwendigen Arbeiten umsetzen. Nach Angaben des Sozialministeriums ist die Förderung Teil eines größeren Landesprogramms für Einrichtungen der Jugendarbeit.
Brandschutz und Rettungswege stehen im Mittelpunkt
Ein Schwerpunkt der Sanierung ist die umfassende Erneuerung des Brandschutzes. Vorgesehen sind zwei neue Rettungswege sowie eine Brandwarnanlage mit Sicherheitsbeleuchtung. Zusätzlich müssen Elektroarbeiten ausgeführt werden. Auch an der Gasanlage sind Änderungen geplant.
Nach den Angaben sollen unter anderem Gasleitungen und Gaszähler verlegt werden. Die Arbeiten sollen dafür sorgen, dass das Gebäude die notwendigen Voraussetzungen für einen sicheren Weiterbetrieb erfüllt. Die Förderung ermöglicht damit nicht nur eine bauliche Verbesserung, sondern soll auch die weitere Nutzung des Jugendzentrums absichern.
Fortbestand der Einrichtung war zeitweise gefährdet
Die Zukunft des Jugendfreizeitzentrums war nach Angaben von Landrat Patrick Puhlmann zeitweise ungewiss. Die Hansestadt Havelberg und ihre Wohnungsgesellschaft entwickelten anschließend ein Konzept, das den Fortbestand der Einrichtung ermöglichen soll.
Bürgermeister Mathias Bölt sieht in der Förderung eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Havelberger Wohnbau GmbH die erforderlichen Arbeiten am Gebäude durchführen kann. Sozialministerin Grimm-Benne verwies zudem auf die Bedeutung kommunaler Jugendeinrichtungen für die Gemeinschaft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Nach Einschätzung des Bürgermeisters ist dauerhaft erreichbare Jugendarbeit gerade in einer kleineren Stadt ein wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur. Für junge Menschen soll das Jugendzentrum damit auch künftig als Anlaufstelle erhalten bleiben.
Land fördert weitere Projekte
Sachsen-Anhalt stellt nach Angaben des Sozialministeriums insgesamt 15,45 Millionen Euro aus Sonderinvestitionsmitteln für Einrichtungen der Jugendarbeit bereit. Unterstützt werden unter anderem Sanierungen, Maßnahmen zur Barrierefreiheit, Ausstattungsgegenstände und mobile Angebote.
Vorhaben für das Jahr 2027 können noch bis zum 1. Oktober 2026 angemeldet werden. Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte, Einheits- und Verbandsgemeinden sowie freie Träger der Jugendhilfe. Die Angaben gehen auf eine Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt vom 11. August 2026 zurück.