Sachsen-Anhalt hat die Weichen für eine neue räumliche Entwicklung des Landes gestellt: Die Landesregierung beschloss am 11. August 2026 die Verordnung zum Landesentwicklungsplan 2026. Der Plan soll künftig den verbindlichen Rahmen dafür bilden, wie sich Wirtschaft, ländliche Räume, Versorgung, Energie und Digitalisierung entwickeln. Wirksam wird er allerdings erst, wenn die Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet ist. Das ist nach Angaben des Landes voraussichtlich Ende September 2026 vorgesehen.
Osterburg und Seehausen werden gemeinsam Mittelzentrum
Für die Altmark und das weitere Umfeld von Stendal ist eine konkrete Änderung besonders wichtig: Osterburg und Seehausen sollen künftig gemeinsam als Mittelzentrum festgelegt werden. Zusätzlich erhalten Genthin, Jessen und die Hansestadt Gardelegen diesen Status. Mit der Einstufung verbindet das Land das Ziel, auch außerhalb größerer Städte verlässliche Angebote zu sichern.
Genannt werden dabei insbesondere Versorgung, Bildung und Gesundheit. Kommunen und Land sollen nach der Vorstellung der Landesregierung in den kommenden Jahren dafür sorgen, dass die Ausstattung der zentralen Orte gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt wird. Welche einzelnen Projekte daraus vor Ort entstehen, geht aus den vorliegenden Angaben jedoch nicht hervor.
Mehr Gewicht für ländliche Räume und neue Planungsregeln
Der neue Landesentwicklungsplan markiert nach Darstellung der Staatskanzlei einen grundlegenden Wandel gegenüber dem bisherigen Plan aus dem Jahr 2010. Im Mittelpunkt stehen Resilienz und Zukunftsfähigkeit. Berücksichtigt werden sollen außerdem Klimawandel, Digitalisierung und der demografische Wandel. Die Stärkung des ländlichen Raums und die wirtschaftliche Entwicklung werden ausdrücklich als zentrale Ziele genannt.
Für die Regionalplanung sieht der LEP neue Instrumente vor. Dazu gehören verpflichtende Vorranggebiete für Landwirtschaft sowie Schwerpunktorte für Wohnen, Tourismus oder Gesundheit. Freiräume sollen mit unterschiedlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zugleich geschützt und nutzbar gehalten werden. Außerdem sind Vorrangstandorte für landesweit bedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen sowie Vorgaben für die Weiterentwicklung des Mobilitätssystems vorgesehen.
Mehr als 7.000 Hinweise aus der Öffentlichkeit
Die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans begann 2022. In der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung Anfang 2024 gingen mehr als 1.000 Stellungnahmen mit rund 5.500 Hinweisen ein. Während einer zweiten Beteiligungsrunde im Herbst 2025 wurden knapp 2.700 Stellungnahmen mit rund 6.300 Hinweisen abgegeben. Nach Angaben von Infrastrukturministerin Lydia Hüskens führten zahlreiche Eingaben zu Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen am Plan.
Der bisherige Landesentwicklungsplan stammt aus dem Jahr 2010 und trat im März 2011 in Kraft. Der neue Plan soll zusätzlich Klimaschutz, die Transformation der Energieversorgung, Mobilität, Ressourcenschutz und Digitalisierung stärker berücksichtigen. Eine Umweltprüfung der Planinhalte wurde laut Land ebenfalls durchgeführt. Mit dem Beschluss ist das Verfahren weitgehend abgeschlossen. Der nächste formale Schritt ist die geplante Verkündung Ende September 2026.