Für Sachsen-Anhalt geht es bei der Landtagswahl am 6. September 2026 möglicherweise um mehr als die Zusammensetzung des neuen Landtags und die nächste Landesregierung. Wenige Wochen nach der Wahl soll das Land turnusgemäß den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) übernehmen. Nun ist dieser Wechsel wegen der möglichen Beteiligung oder Führung der AfD in der Landesregierung politisch infrage gestellt worden.

Die Wahllokale sind am 6. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der neue Landtag wird für fünf Jahre gewählt. Derzeit regiert Sachsen-Anhalt eine Koalition aus CDU, SPD und FDP unter Ministerpräsident Sven Schulze. Der CDU-Politiker wurde Ende Januar zum Nachfolger von Reiner Haseloff gewählt.

Sachsen-Anhalt soll ab Oktober die Länder koordinieren

Nach der bisher vorgesehenen Reihenfolge soll Sachsen-Anhalt den MPK-Vorsitz im Zeitraum 2026/2027 übernehmen. Rheinland-Pfalz führt das Gremium derzeit, anschließend soll Schleswig-Holstein folgen. Die Ministerpräsidentenkonferenz stimmt gemeinsame Positionen der 16 Bundesländer ab. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem Finanzen, Migration, Energie, Bildung, Medienpolitik und die Zusammenarbeit mit dem Bund.

Die Jahreskonferenz ist für den 21. bis 23. Oktober 2026 geplant. Für Sachsen-Anhalt wäre der Vorsitz mit größerer bundespolitischer Sichtbarkeit verbunden. Auch für Bürgerinnen und Bürger in Stendal könnte die weitere Entwicklung deshalb relevant werden, weil Entscheidungen der MPK Themen betreffen, die alle Länder gemeinsam beraten.

Warum der Vorsitz nach der Wahl diskutiert wird

Gordon Schnieder, der amtierende MPK-Vorsitzende und Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, erklärte, ein Vorsitz Sachsen-Anhalts müsse nach der Wahl aus seiner Sicht nicht automatisch erfolgen. Einen verbindlichen Automatismus gebe es nirgendwo. Zugleich bezeichnete er eine Änderung noch vor der Landtagswahl als verfrüht.

Hintergrund sind Überlegungen zu einer möglichen Regierungsbeteiligung oder Regierungsführung der AfD. Schnieder verwies dabei insbesondere auf Fragen der inneren Sicherheit und der Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden. Eine Entscheidung über den MPK-Vorsitz ist damit bislang nicht getroffen.

Entscheidung wohl erst nach dem 6. September

Die Reihenfolge der Vorsitzländer ist langfristig geplant und für die kommenden Jahre bis 2042 aufgeführt. Daraus ergibt sich jedoch kein unmittelbar aus einer Wahl folgendes Recht auf den Vorsitz. Die MPK ist kein Verfassungsorgan, sondern ein politisches Koordinierungsgremium der Länder.

Solange keine neue Landesregierung feststeht, bleibt die bisherige Planung bestehen. Ob die Ministerpräsidenten nach dem Wahlergebnis tatsächlich über eine Änderung der Reihenfolge beraten, soll sich erst nach dem 6. September zeigen. Sicher sind bislang der Wahltermin und die bestehende Planung für den MPK-Vorsitz.