Die Organspende in Deutschland soll ab 2030 nach einem neuen Grundprinzip funktionieren: Jeder volljährige Bürger soll automatisch als potenzieller Organspender gelten, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht. Die geplante sogenannte Widerspruchslösung soll dem Mangel an Spenderorganen entgegenwirken. Auch das Altmark-Klinikum verfolgt die Debatte aufmerksam, weil seine Standorte in Gardelegen und Salzwedel an der Versorgung potenzieller Organspender und an Organentnahmen beteiligt sind.

Transplantationen selbst finden im Altmark-Klinikum nicht statt. Die beiden Häuser arbeiten als Akut- und Regelversorger jedoch mit, wenn bei einem Patienten eine Organspende infrage kommt. In Gardelegen wurden in der Vergangenheit durchschnittlich etwa alle zwei Jahre Organe entnommen, am Standort Salzwedel etwa alle drei Jahre. Nach Angaben der Klinikleitung ist dabei insgesamt eine rückläufige Tendenz zu beobachten.

Weniger Entnahmen vor allem wegen Verlegungen

Die Chefärzte führen den Rückgang nach Einschätzung der Klinikleitung nicht in erster Linie auf eine geringere Bereitschaft zur Organspende zurück. Vielmehr würden Patienten mit schweren neurochirurgischen oder neurologischen Krankheitsbildern, bei denen später eine Organentnahme infrage kommen könnte, bereits in spezialisierte Fachkrankenhäuser verlegt.

Für sein Engagement wurde das Altmark-Klinikum im Juni 2025 von der Deutschen Stiftung Organtransplantation und dem Land Sachsen-Anhalt ausgezeichnet. Entscheidend für eine Entnahme ist neben der medizinischen Eignung der Organe der Wille der verstorbenen Person. Ist dieser dokumentiert oder den Angehörigen bekannt, kann er ihnen in der belastenden Situation Orientierung geben.

Eigene Entscheidung soll Angehörige entlasten

Fehlt eine Erklärung, werden die Angehörigen einbezogen. Das Klinikum empfiehlt deshalb, die eigene Entscheidung zu Lebzeiten zu treffen und festzuhalten. Möglich ist das über einen Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder seit 2024 über das bundesweite Organspende-Register.

Ob Familien im Altmark-Klinikum offener oder zurückhaltender mit dem Thema umgehen als im Landes- oder Bundesvergleich, lasse sich nicht belastbar beurteilen, teilte Pressesprecherin Ivonne Bolle mit. Zustimmung und Ablehnung seien gleichermaßen nachvollziehbar – besonders dann, wenn der Wille des Verstorbenen unbekannt sei. Wenn sich unterschiedliche Auffassungen innerhalb einer Familie nicht vereinbaren lassen, werde grundsätzlich keine Organentnahme durchgeführt.

Kommt es zu einer Spende, übernehmen speziell ausgebildete Fachärztinnen und Fachärzte die Entnahme. Die Beschäftigten des Altmark-Klinikums unterstützen dieses Team. Eine Organspende bleibe den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Erinnerung, berichtet Bolle. In einem Fall kannten die Angehörigen den ausdrücklichen Wunsch der verstorbenen Patientin und konnten deshalb in ihrem Sinne entscheiden. Die Situation sei dennoch schwer gewesen, die Kenntnis des Willens habe die Entscheidung aber erleichtert.

Nach Ansicht des Klinikums zeigt dieses Beispiel, warum Organspende nicht erst in einer akuten Ausnahmesituation besprochen werden sollte. Eine frühzeitige Entscheidung schafft Klarheit für die Betroffenen. Unabhängig vom Ausgang der politischen Debatte sei für das Krankenhaus entscheidend, den Willen der Patientinnen und Patienten zu respektieren und Angehörige fachlich kompetent sowie menschlich angemessen zu begleiten.