Am Landgericht Stendal wird am Mittwoch, 12. August 2026, ein Verfahren wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags fortgesetzt. Angeklagt ist ein Mann, dem die Staatsanwaltschaft drei Messerangriffe in Havelberg vorwirft. Der Verhandlungstag beginnt um 9 Uhr in Saal 121.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll sich das Geschehen Anfang Februar 2026 in Havelberg ereignet haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zunächst mehrere Körperverletzungen zum Nachteil von Angehörigen und Passanten begangen zu haben. Anschließend soll er drei Menschen mit einem Messer angegriffen und dabei deren Tod billigend in Kauf genommen haben.
Zwei Menschen sollen Stichverletzungen erlitten haben
Bei den Angriffen sollen zwei der Geschädigten verletzt worden sein. Die Staatsanwaltschaft spricht von Stichverletzungen im Brustbereich beziehungsweise am Bizeps. Sie bewertet die angeklagten Handlungen als versuchten Totschlag.
Wichtig ist: Dabei handelt es sich bislang um den Vorwurf der Anklage. Ob und in welchem Umfang sich der Angeklagte strafbar gemacht hat, muss das Gericht im laufenden Verfahren klären. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Termine bis zum 21. August
Das Verfahren begann nach dem veröffentlichten Terminplan des Landgerichts am 7. August. Ein weiterer Verhandlungstag folgte am 11. August, bevor die Verhandlung nun am 12. August fortgesetzt wird. Für das Verfahren vor der Strafkammer 2 als Schwurgericht sind außerdem Termine am 14., 18. und 21. August angesetzt. Sie beginnen jeweils um 9 Uhr.
Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 502 Ks 1/26. Mehrere Verhandlungstage sollen der weiteren Aufklärung der Vorwürfe dienen. Welche Beweise am 12. August erhoben oder welche Zeugen gehört werden, geht aus der veröffentlichten Terminübersicht nicht hervor.
Obwohl sich die mutmaßlichen Taten in Havelberg ereignet haben sollen, wird der Fall in Stendal verhandelt. Zuständig ist das Schwurgericht des Landgerichts Stendal. Ein Termin für eine mögliche Urteilsverkündung ist bislang nicht genannt.