In der Altmark läuft seit Donnerstagmorgen ein größerer Polizeieinsatz gegen mutmaßliche Anhänger der verbotenen rechtsextremen „Artgemeinschaft“. Ermittler durchsuchen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Halle insgesamt 15 Objekte in fünf Bundesländern. Ein Schwerpunkt liegt in Gardelegen – nach MDR-Informationen unter anderem im Ortsteil Ipse.

Das Verfahren richtet sich gegen 15 deutsche Beschuldigte. Die Ermittlungen laufen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot. Betroffen sind neben Sachsen-Anhalt auch Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin.

Durchsuchungen dauern noch an

Die Durchsuchungen waren zum Stand der Berichterstattung noch nicht abgeschlossen. Wie viele Beamte im Einsatz sind, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Wegen der Zahl der betroffenen Objekte handelt es sich nach Einschätzung der Behörde jedoch um einen größeren Einsatz. Kräfte aus den beteiligten Bundesländern leisten dabei Amtshilfe.

Für Anwohner in der Altmark bedeutet das vor allem: Die Ermittler sind an mehreren Orten tätig, belastbare Einzelheiten zu den jeweiligen Maßnahmen liegen aber noch nicht vor. Die Behörde machte wegen der laufenden Ermittlungen weder Angaben zu den Beschuldigten noch zu den genauen Orten außerhalb Sachsen-Anhalts. Auch Details zu einer Veranstaltung, die mit den Durchsuchungen in Verbindung stehen soll, wurden zunächst nicht genannt.

Verbindung zu Feier zur Sommersonnenwende

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stehen die Durchsuchungen im Raum Gardelegen auch im Zusammenhang mit einer sogenannten Sommersonnenwendfeier. Weitere Informationen zu Ablauf, Teilnehmern oder möglichen Ergebnissen der Maßnahmen wurden zunächst nicht veröffentlicht.

Am Freitag könnten nach Angaben des Berichts weitere Einzelheiten bekannt werden. Bis dahin bleibt offen, welche konkreten Vorwürfe den einzelnen Beschuldigten gemacht werden und welche Beweismittel die Ermittler bei den Durchsuchungen suchen oder sichern.

Warum die „Artgemeinschaft“ im Verfahren eine Rolle spielt

Das Bundesinnenministerium hatte die „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ am 4. August 2023 verboten und aufgelöst. Vollzogen wurde das Verbot Ende September 2023. Nach Auffassung des Ministeriums richtete sich die Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte das Verbot am 29. April 2026 als rechtmäßig. Die Richter sahen im Selbstverständnis der Gruppe zentrale Elemente der NS-Rassenlehre. Die aktuellen Durchsuchungen beziehen sich laut Staatsanwaltschaft auf den Verdacht, dass gegen das Vereinigungsverbot verstoßen wurde.