Bei einer bundesweiten Razzia gegen mutmaßliche Anhänger der verbotenen rechtsextremen „Artgemeinschaft“ haben Ermittler am Donnerstag 15 Objekte in fünf Bundesländern durchsucht. Ein Schwerpunkt des Einsatzes lag in der Altmark – insbesondere in Gardelegen und nach MDR-Informationen unter anderem im Ortsteil Ipse. Damit betrifft der Fall auch die Region rund um Stendal.
Die Durchsuchungen stehen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Halle im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot. Insgesamt richtet sich das Verfahren gegen 15 deutsche Beschuldigte. Betroffen sind Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin.
AfD-Landtagskandidaten von Maßnahme betroffen
Im Fokus der Ermittler standen offenbar auch die beiden AfD-Landtagskandidaten Simon Lansmann und Sebastian Koch. Der Rechtsanwalt der beiden Männer bestätigte dem MDR, dass Lansmann und Koch von der polizeilichen Maßnahme betroffen sind. Weitere Angaben dazu, welche konkreten Vorwürfe gegen die Beschuldigten erhoben werden, enthält die Mitteilung nicht.
Die Ermittlungen stehen laut Staatsanwaltschaft außerdem im Zusammenhang mit einer sogenannten Sommersonnenwendfeier, die im Juni in Gardelegen stattgefunden hatte. Nach Recherchen des „Spiegel“ soll die Feier auf dem Anwesen von Lansmann veranstaltet worden sein. Auch Koch soll als Gast an der Feier teilgenommen haben.
Beide Männer ließen dem „Spiegel“ über ihren Anwalt mitteilen, dass sie sich von der Ideologie der „Artgemeinschaft“ distanzieren. Eine abschließende Bewertung der Vorwürfe ist wegen des laufenden Verfahrens derzeit nicht möglich.
Behörde hält sich zu Details zurück
Wie viele Beamte an dem Einsatz beteiligt waren, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Wegen der Vielzahl der durchsuchten Objekte habe es sich jedoch um einen größeren Einsatz gehandelt, bei dem die beteiligten Bundesländer Amtshilfe leisteten.
Zu den Beschuldigten, den genauen Einsatzorten außerhalb Sachsen-Anhalts und einzelnen Einzelheiten der Feier machte die Behörde zunächst keine weiteren Angaben. Als möglicher nächster Schritt wurden für Freitag weitere Informationen angekündigt. Ob und in welchem Umfang dann Details veröffentlicht werden, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung offen.
„Artgemeinschaft“ seit 2023 verboten
Das Bundesinnenministerium hatte die „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ mit Verfügung vom 4. August 2023 verboten und aufgelöst. Vollzogen wurde das Verbot Ende September 2023.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte das Verbot am 29. April 2026 als rechtmäßig. Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums richtete sich die Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Die Richter sahen im Selbstverständnis der Gruppe zentrale Elemente der NS-Rassenlehre.