Das Urteil des Landgerichts Stendal nach dem tödlichen Besuch einer Frau in der Justizvollzugsanstalt Burg ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision ihres Ehemanns verworfen. Der 38-Jährige muss wegen Totschlags zehn Jahre in Haft bleiben.

Der 6. Strafsenat des BGH sah bei der Überprüfung keine Rechtsfehler, wie das Gericht mitteilte. Damit blieb der Rechtsbehelf des Mannes gegen das Urteil ohne Erfolg. Das Landgericht Stendal hatte ihn im Februar wegen Totschlags verurteilt.

Tod im Langzeitbesuchsraum der JVA Burg

Nach Überzeugung des Landgerichts tötete der Mann seine 35 Jahre alte Ehefrau Anfang April 2025 während eines Besuchs in der JVA Burg. Die Frau war zu ihrem Ehemann in das Gefängnis gekommen. Später wurde sie tot in dem Raum gefunden.

Die Tat ereignete sich in einem sogenannten Langzeitbesuchsraum. In diesen Räumen können Gefangene mehrere Stunden unbeaufsichtigt mit ihren Partnern oder Angehörigen verbringen. Der tödliche Vorfall spielte sich somit während eines Besuchs ab, nicht in einem regulären Gemeinschaftsbereich der Haftanstalt.

Gericht stellte Gewalt gegen den Hals fest

Laut Obduktion starb die Frau durch Gewalt gegen den Hals. Der Angeklagte hatte vor Gericht erklärt, es habe sich um einen Unfall beim Sex gehandelt. Nach den Angaben aus dem Verfahren habe er seine Frau gewürgt und durch den Konsum chemischer Cannabinoide die Kontrolle verloren.

Das Landgericht bewertete das Geschehen als Totschlag und verhängte im Februar eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist dieses Urteil nun bestätigt. Eine Revision dient der rechtlichen Überprüfung einer Gerichtsentscheidung; der BGH stellte in diesem Fall keine Rechtsfehler fest.

Entscheidung beendet Rechtsmittelverfahren

Für das Verfahren mit Bezug zum Landgericht Stendal bedeutet die Entscheidung: Die Verurteilung ist rechtskräftig. Der Mann bleibt damit wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof veröffentlichte die Entscheidung am 19. August 2026; der MDR-Bericht wurde an diesem Tag um 17:54 Uhr aktualisiert.

Der Fall hatte bereits nach dem Urteil Fragen zu den Haftbedingungen in der JVA Burg ausgelöst. In dem Zusammenhang wurden Beschwerden über Personalmangel und die Situation in der Haftanstalt berichtet. Diese Kritik ist vom nun bestätigten Urteil getrennt zu betrachten: Der BGH entschied über die Revision des Verurteilten und nicht über eine Änderung der Haftbedingungen.