Auf den kommunalen Friedhöfen der Einheitsgemeinde Kalbe müssen sich Bürger vorerst nicht auf die vorgeschlagenen neuen Gebühren einstellen. Der Bauausschuss lehnte die vorgelegte Kalkulation nicht endgültig ab, vertagte die Entscheidung aber einstimmig. Besonders die geplanten Kosten für Trauerhallen in den Ortsteilen sorgten für Widerstand: Aus bislang 25 Euro pro Nutzung könnten nach der Berechnung 2.175 Euro werden.
Damit ist offen, wann in Kalbe eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen wird. Nach Angaben des Berichts dürfte es noch einige Wochen oder Monate dauern. Zunächst sollen die Ortschaftsräte die Vorschläge bewerten. Die Stadt hatte für die Neuberechnung ein Fachbüro beauftragt. Die Gebühren für die kommunalen Friedhöfe sind seit 15 Jahren nicht verändert worden.
Auch Grabstätten sollen deutlich teurer werden
Die vorgelegte Kalkulation sieht nicht nur bei den Trauerhallen höhere Beträge vor. Für ein Erdgrab wurden künftig 1.533 Euro angesetzt. Bisher kostet es in Kalbe 800 Euro, in den Ortsteilen 570 Euro.
Auch bei Urnengräbern fällt der Unterschied deutlich aus. Die neue Berechnung nennt 1.120 Euro statt bisher 760 Euro in Kalbe und 475 Euro in den Ortsteilen. Für anonyme Urnengemeinschaftsanlagen wurden 1.044 Euro kalkuliert, für teilanonyme Gemeinschaftsanlagen 1.120 Euro. Bislang gelten dort Gebühren von 760 beziehungsweise 475 Euro.
Bei den Trauerhallen wurde für den Friedhof in Kalbe selbst eine künftige Nutzungsgebühr von 323 Euro berechnet. Die Nutzung kommunaler Trauerhallen auf kirchlichen Friedhöfen soll nach dem Vorschlag 1.319 Euro kosten. Für die Hallen in den Ortsteilen steht der besonders große Sprung von 25 auf 2.175 Euro im Raum.
Ausschuss verlangt Überarbeitung und Vergleichsmodelle
Heiko Gabriel (CDU), Vorsitzender des Bauausschusses, stellte die Berechnungsgrundlagen nicht grundsätzlich infrage. Er erklärte jedoch, er lehne den Vorschlag zunächst ab, weil noch Klärungsbedarf bestehe. Die Unterlagen seien aus seiner Sicht noch nicht vollständig vorbereitet. Unter anderem fehle ihm eine Aufteilung der möglichen Kosten auf die einzelnen Ortsteile.
Auch die Beteiligung der Ortschaftsräte war ein zentraler Punkt der Diskussion. Gabriel fragte, ob alle Räte angeschrieben worden seien. Horst Schernikau (Die Linke) unterstützte die Forderung nach deren Votum. Bei grundlegenden Beschlüssen zu solchen Themen müsse die Einschätzung der Ortschaftsräte berücksichtigt werden.
Schernikau kritisierte vor allem die geplante Trauerhallengebühr. Er verwies darauf, dass die Nutzung nur für eine halbe Stunde in der Kalkulation teurer ausfalle als die Grabstätten selbst. Ulf-Henrik Lühmann (Freie Liste) warnte zusätzlich vor unterschiedlichen Gebühren im Stadtgebiet. Bürger könnten sonst auf günstigere Friedhöfe in anderen Ortsteilen ausweichen.
Lühmann sprach sich deshalb zunächst für klare Grundsätze und eine möglichst einheitliche Regelung aus. Die Gebühren müssten zwar angepasst werden, sollten aber sozial vertretbar bleiben. Außerdem gab er zu bedenken, dass sich einige Trauerhallen in schlechtem Zustand befänden und eine Belastung von mehr als 2.000 Euro deshalb schwer zu vermitteln sei.
Berechnung gilt bislang nur als Diskussionsgrundlage
Benjamin von Ahlen, der neue Sachgebietsleiter des Kalbenser Bauamtes, erklärte, die vorgestellten Zahlen seien ausdrücklich als Grundlage für die weitere Beratung gedacht. Die Kalkulation bilde das Optimum beziehungsweise 100 Prozent der angesetzten Kosten ab. Die Ausschüsse hätten Spielraum, die Gebühren beispielsweise auf 90, 80 Prozent oder noch weniger festzulegen.
Grundsätzlich sollen Friedhöfe kostendeckend betrieben werden. Von Ahlen machte jedoch deutlich, dass dies nach seinen Erfahrungen in keiner Kommune vollständig funktioniere. Damit ist die vorgelegte Kalkulation nicht automatisch der Betrag, der später in der Gebührensatzung stehen wird.
Der Bauausschuss beauftragte die Verwaltung, die Unterlagen zu überarbeiten und mehrere Modelle für die Gebührenverteilung vorzulegen. Erst danach soll die Beratung mit den Ortschaftsräten weitergehen. Für Angehörige und Bestatter bleibt damit zunächst offen, welche Gebühren künftig tatsächlich für Grabstätten und Trauerhallen in Kalbe und den Ortsteilen gelten.