Für Beschäftigte in Sicherheitsdiensten in Stendal und ganz Sachsen-Anhalt gelten neue verbindliche Tarifbedingungen. Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne erklärte den aktuellen Entgelttarifvertrag rückwirkend zum 1. Januar 2026 für allgemeinverbindlich. Damit müssen auch Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, die tariflichen Arbeitsbedingungen einhalten.

Nach Angaben des Sozialministeriums sollen dadurch mehr als 6.000 Beschäftigte in Sachsen-Anhalt von höheren Löhnen profitieren. Die Regelung ist für die Branche besonders relevant, weil Sicherheitskräfte unter anderem im Objekt-, Veranstaltungs- und Personenschutz eingesetzt werden. Ob eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter Gewerkschaftsmitglied ist oder ob der Arbeitgeber selbst einem Tarifvertrag unterliegt, spielt für die Geltung künftig keine Rolle mehr.

Tarifvertrag wird zum Mindeststandard

Mit der Allgemeinverbindlicherklärung gelten die tariflichen Löhne und Arbeitsbedingungen als verbindlicher Mindeststandard innerhalb des fachlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags. Für Sicherheitsunternehmen in Stendal bedeutet das: Soweit ihre Tätigkeiten und Beschäftigten unter den Tarifvertrag fallen, können die vereinbarten Bedingungen nicht durch eine fehlende Tarifbindung des Betriebs umgangen werden.

Die unterste Entgeltgruppe wurde gegenüber dem vorherigen Tarifvertrag zum 1. Februar 2026 um 3,77 Prozent angehoben. Eine weitere Erhöhung ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Dann sollen die Stundenlöhne je nach Entgeltgruppe zwischen 15,70 Euro und 30 Euro liegen.

Auch Auszubildende profitieren

Die Allgemeinverbindlichkeit umfasst außerdem die Ausbildungsvergütung. Je nach Ausbildungsjahr können Auszubildende künftig bis zu 1.345 Euro erhalten. Damit gelten die tariflichen Ausbildungsbedingungen ebenfalls unabhängig davon, ob der jeweilige Betrieb tarifgebunden ist.

Beantragt wurde die Regelung gemeinsam vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft und den ver.di-Landesbezirken Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Auch der zuständige Tarifausschuss unterstützte den Schritt. Nach Darstellung der Arbeitsministerin soll die bessere Bezahlung nicht nur den Beschäftigten zugutekommen. Unternehmen könnten dadurch Fachkräfte leichter halten und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen.

Tarifbindung in Sachsen-Anhalt bleibt niedrig

Hintergrund ist die insgesamt vergleichsweise schwache Tarifbindung im Land. Nach Daten des IAB-Betriebspanels 2024 waren in Sachsen-Anhalt rund 22 Prozent der Betriebe tarifgebunden. Bei den Beschäftigten lag der Anteil bei 43 Prozent. Das waren sechs Prozentpunkte weniger als im Vorjahr und sieben Prozentpunkte weniger als im westdeutschen Durchschnitt. Weitere 28 Prozent der Betriebe orientierten sich zumindest an einem Branchentarifvertrag.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge können nach dem Tarifvertragsgesetz durch Bundes- oder Landesministerien festgelegt werden. Voraussetzung ist, dass beide Tarifparteien den Antrag stellen und der paritätisch besetzte Tarifausschuss mehrheitlich zustimmt. Für die Sicherheitsbranche in Sachsen-Anhalt gelten die neuen Regeln damit auch dort, wo bislang keine individuelle Tarifbindung bestand.