Ab dem 1. Januar 2027 können Beschäftigte in Sachsen drei bezahlte Arbeitstage pro Kalenderjahr für anerkannte Weiterbildungen nutzen. Der Sächsische Landtag hat dafür das neue Qualifizierungszeitgesetz beschlossen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Stendal ist wichtig: Die Regelung gilt nach den vorliegenden Angaben für Sachsen und ist daher nicht automatisch auf Beschäftigte in Sachsen-Anhalt übertragbar.
Die drei Tage dürfen für berufliche Weiterbildung, anerkannte politische Bildung und Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten eingesetzt werden. Als Beispiele werden Fortbildungen bei Hilfsorganisationen, der Freiwilligen Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk und im Vereinssport genannt. Freizeitangebote, Erholung, private Hobbys sowie Veranstaltungen, die unmittelbar der Durchsetzung politischer oder verbandlicher Ziele dienen, sind ausgeschlossen.
Wer Anspruch hat und welche Bedingungen gelten
Der Anspruch umfasst Arbeitnehmer, Auszubildende einschließlich dual Studierender, arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte, Richter, Staatsanwälte und Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Grundsätzlich muss das Beschäftigungsverhältnis beim selben Arbeitgeber länger als sechs Monate bestehen. Wer regelmäßig weniger als fünf Tage pro Woche arbeitet, erhält den Anspruch anteilig.
Nicht genutzte Qualifizierungszeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in das folgende Jahr übertragen werden. Die Kosten für die Weiterbildung selbst müssen grundsätzlich die Teilnehmer tragen. Für kleine Unternehmen sieht das Gesetz jedoch eine finanzielle Entlastung vor.
Antrag zwölf Wochen vorher, Ablehnung aus dringenden Gründen möglich
Wer die bezahlte Qualifizierungszeit nutzen möchte, muss den Arbeitgeber so früh wie möglich informieren. Der Antrag muss spätestens zwölf Wochen vor Beginn der geplanten Weiterbildung gestellt werden. Nach dem Abschluss ist innerhalb von zwölf Wochen ein Nachweis über die Teilnahme vorzulegen.
Arbeitgeber dürfen die Freistellung aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Als Beispiel nennt das Wirtschaftsministerium den Fall, dass bereits ein Viertel der Belegschaft im betreffenden Kalenderjahr Qualifizierungszeit nutzt.
Unternehmen mit höchstens 20 Beschäftigten sollen für jeden freigestellten Arbeitstag pauschal 115 Euro erstattet bekommen. Für die Jahre 2027 und 2028 sind nach Angaben des Ministeriums jeweils rund 2,6 Millionen Euro für die Umsetzung vorgesehen.
Gesetz nach Volksantrag verabschiedet
Dem Beschluss ging der Volksantrag „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ voraus, der von 55.076 gültigen Unterschriften unterstützt wurde. CDU und SPD reduzierten den ursprünglich geforderten Anspruch von fünf auf drei Tage. Der Landtag verabschiedete das Gesetz am 4. Februar 2026 mit 65 Ja-Stimmen. SPD, Grüne und Linke stimmten geschlossen dafür; außerdem gab es Stimmen aus CDU und BSW. Die AfD votierte dagegen.
Die praktischen Einzelheiten sind noch nicht vollständig geregelt. Das Wirtschaftsministerium arbeitet an Rechtsverordnungen zur Anerkennung von Weiterbildungen und zum Erstattungsverfahren. Diese Regeln sollen bis zum 1. November 2026 feststehen, bevor der Anspruch am 1. Januar 2027 in Kraft tritt.